unsere leistungen

Wenn Sie Hilfe oder Beratung zur häuslichen Pflege im Raum Koblenz und Umgebung im Umkreis von 20 km benötigen oder einfach als pflegender Angehöriger eine Entlastung suchen, dann sind wir – Allure Pflegedienst – für Sie da

T.: (0261) 13 37 39 03

Kostenlose telefonische Beratung von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr und am Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr

Unsere leistungen:

Pflegeberatung:

Wir unterstützen Sie unverbindlich und kostenfrei bei der Beantragung von Pflegeleistungen, bei der Vorbereitung und Durchführung des
MDK‐Prüfungstermins.

Pflegeberatungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI (wenn Sie Pflegegeld bekommen und von Angehörigen oder Bekannten versorgt werden).

Behandlungspflege:

Unsere Pflegekräfte helfen Ihnen nach einer Krankheit oder einem Unfall wieder auf die Beine zu kommen. (z.B. medizinische Behandlungen, die durch den Arzt verordnet wurden, wie z.B. Blutdruckmessung, Infusionen, Verbände, Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen u.v.m.)

Grundpflege:

Nichts ersetzt die eigenen vier Wände. Unsere Pflegekräfte helfen Ihnen, Ihren Alltag zu meistern und sich wieder zu Hause wohl zu fühlen (z.B. Hilfe und Unterstützung beim Waschen, Baden, An-und Ausziehen, Mund – und Zahnpflege u.v.m.)

Palliativpflege:

Auch kümmern wir uns um die pflegerische Betreuung von Schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen.

Hauswirtschaft:

Zuhause ist es am schönsten – doch im Alter fallen viele Dinge schwerer. Unsere Hauswirtschaftskräfte entlasten Sie und Ihre Liebsten auch im Haushalt. (Reinigung der Wohnung, Kochen, Bügeln, Waschen, Einkaufen)

Verhinderungspflege:

Entlastung der pflegenden Angehörigen, wenn diese stundenweise Auszeit brauchen oder verhindert sind, z.B. durch Urlaub oder Krankheit.

Betreuungsleistungen:

Der Mensch braucht Nähe, doch es ist nicht immer möglich, sich selber um seine Liebsten zu kümmern.
Wir leisten Gesellschaft und vieles mehr.

Vermittlung von Kontakten:

Hausnotruf, mobiler Frisör und Fusspflege, Therapeuten, Sanitätshaus, Essen auf Rädern u. v. m.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGBXI:

Bereits ab Pflegegrad 1 (z.B. ein Alltagsbegleiter kommt zu Ihnen für z.B. Gespräche, Spiele, Spaziergänge u. v. m.)

Antragstellung:

Wir helfen Ihnen bei den Anträgen auf Leistungen der Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt und anderen Kostenträgern.